Was bedeutet es, wenn mein Fahrzeug die TÜV Prüfung nicht besteht?

Harald Fort • 15. November 2023

Wenn Ihr Fahrzeug die TÜV Prüfung nicht besteht, bedeutet dieses Ergebnis, dass das Auto Mängel oder Defekte aufweist, die die Sicherheit oder Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen können. Die genauen Gründe können variieren, aber typische Probleme können beispielsweise ein Bremsverschleiß, eine defekte Beleuchtung, Rostschäden am Fahrzeug oder Probleme mit der Abgasemission sein. Wenn Ihr Fahrzeug die TÜV Prüfung nicht bestehen sollte, so müssen Sie die festgestellten Mängel beheben lassen, bevor Sie eine Nachuntersuchung durchführen lassen können. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Was passiert, wenn ein Fahrzeug beim TÜV durchfällt?

Sie erhalten einen Untersuchungsbericht über die festgestellten Mängel und Defekte, wenn Ihr Fahrzeug beim TÜV durchfallen sollte. Diese Mängel müssen dann innerhalb von einem Monat behoben und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorgestellt werden.


Warum sollten eventuelle Mängel so schnell wie möglich behoben werden?

Es ist wichtig, die an Ihrem Fahrzeug festgestellten Mängel so schnell wie möglich zu beheben, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Je nach Schwere der Mängel kann es sogar sein, dass Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen dürfen, bis die Reparaturen abgeschlossen sind und es erneut geprüft wurde.


Was geschieht nach der Fahrzeugreparatur?

Sobald die Reparaturen an Ihrem Fahrzeug abgeschlossen sind, können Sie einen Nachuntersuchungstermin vereinbaren. Einen Termin für eine Nachuntersuchung im Raum Köln und Umgebung erhalten Sie z.B. beim Ingenieurbüro H. Fort.


Wann steht die nächste TÜV Untersuchung an?

In der Regel gilt, dass ein neuer Pkw drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur Hauptuntersuchung muss. Nach dieser Untersuchung findet eine TÜV Untersuchung im Zweijahresrhythmus statt. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: der Fahrzeugschein) oder auf der HU-Plakette auf dem hinteren Nummernschild finden Sie alle nötigen Informationen.


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