Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch oft als TÜV bezeichnet, ist eine wichtige Pflicht für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Die Untersuchung dient dazu, die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge sicherzustellen. Neben dem TÜV gibt es weitere akkreditierte Prüforganisation, wie GTÜ, DEKRA, KÜS, FSP, sowie freie Werkstätten und Sachverständige, die eine Hauptuntersuchung anbieten – so auch unser Ingenieurbüro H. Fort in Niederkassel bei Köln. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Aspekte einer Hauptuntersuchung. Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin für Ihr Fahrzeug mit uns vereinbaren wollen, so wenden Sie sich gerne an unser Team.
In Deutschland ist die Hauptuntersuchung bereits seit dem 1. Dezember 1951 für sämtliche Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, gesetzlich vorgeschrieben. Die Hauptuntersuchung umfasst eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile gemäß StVZO. Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur Hauptuntersuchung ist der Fahrzeughalter. Damit kommen wir auch schon zur nächsten Frage:
Wann Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss, hängt u.a. vom Alter Ihres Wagens ab: Neuwagen (Pkw) müssen nach drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (AU). Danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrhythmus. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen jedes Jahr zur HU. Größere Lkw und Busse zusätzlich noch zur SP (Sicherheitsprüfung). Damit Sie immer wissen, wann die nächste HU für Ihr Auto fällig ist, zeigt die Plakette auf Ihrem Nummernschild das Jahr und den Monat der nächsten fälligen Hauptuntersuchung.
Im Rahmen einer Hauptuntersuchung wird die sichere Funktionsfähigkeit aller wichtigen Bauteile Ihres Fahrzeuges untersucht. Insbesondere werden die Bremsen, die Beleuchtung, die Reifen, die Lenkung, das Fahrwerk und weitere sicherheitsrelevante Komponenten kontrolliert. Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU. Bei dieser Untersuchung wird insbesondere die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Emissionen geprüft.
Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich reparieren lassen und haben dann Zeit, es innerhalb eines Monats zur Nachprüfung zu bringen.
Die Kosten für die Hauptuntersuchung werden durch die Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Neben dem TÜV führen auch andere Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ, FSP oder KÜS die HU durch. Halten Sie sich an Fristen, denn die HU ist eine verantwortungsvolle Pflicht, die dazu beiträgt, den Straßenverkehr sicherer zu machen. Durch das Einhalten von Terminen sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gerne berät Sie das Team vom Ingenieurbüro Harald Fort in Niederkassel bei Köln in Bezug auf Ihre nächste HU.
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